Warum die Unterscheidung im Berufsalltag wichtig ist
Texte entscheiden oft darüber, ob Menschen eine Information verstehen, eine Leistung nutzen oder eine Handlung ausführen können. Das gilt für Webseiten, Bewerbungsunterlagen, Arbeitsanweisungen, Verträge, Produktinformationen und Kundenkommunikation. Dabei werden die Begriffe Einfache Sprache und Leichte Sprache häufig gleichbedeutend verwendet. Das ist fachlich jedoch nicht korrekt.
Beide Sprachformen sollen Inhalte verständlicher machen. Sie unterscheiden sich aber bei Zielgruppe, Regelwerk, Satzbau, Wortwahl und Qualitätsprüfung. Einfache Sprache richtet sich an eine breite Gruppe von Menschen, die Texte schneller oder sicherer verstehen möchte. Leichte Sprache folgt deutlich strengeren Regeln und richtet sich insbesondere an Menschen mit Lernschwierigkeiten oder einer geistigen Behinderung. Auch Menschen mit geringen Deutschkenntnissen, eingeschränkter Lesekompetenz oder Konzentrationsproblemen können davon profitieren.
Für Unternehmen, Selbstständige und Beschäftigte ist die Wahl nicht nur eine Stilfrage. Ein zu stark vereinfachter Text kann fachliche Genauigkeit verlieren. Ein zu komplizierter Text kann dagegen wichtige Informationen unzugänglich machen. Die richtige Sprachform beginnt deshalb mit einer klaren Frage: Wer soll was verstehen und anschließend tun können?
Was bedeutet Einfache Sprache?
Einfache Sprache ist eine verständliche Form des Deutschen ohne einheitlich gesetzlich festgelegtes Regelwerk. Sie reduziert unnötige sprachliche und inhaltliche Komplexität, ohne jeden Text auf ein sehr niedriges Sprachniveau zu begrenzen. Fachbegriffe können vorkommen, wenn sie notwendig sind. Dann sollten sie erklärt werden.
Ein Text in Einfacher Sprache verwendet meist kurze bis mittellange Sätze, eine klare Reihenfolge und vertraute Wörter. Verschachtelte Nebensätze, unnötige Nominalisierungen und abstrakte Formulierungen werden vermieden. Die Inhalte bleiben dabei grundsätzlich so differenziert, wie es die Aufgabe erfordert.
Ein Beispiel:
Kompliziert: „Eine Bearbeitung des Antrags kann erst nach vollständiger Übermittlung sämtlicher für die Prüfung relevanter Nachweise erfolgen.“
Einfacher: „Wir bearbeiten Ihren Antrag, sobald alle nötigen Nachweise vorliegen.“
Die zweite Fassung ist kürzer und direkter. Sie enthält jedoch weiterhin den notwendigen Inhalt. Ein Text in Einfacher Sprache kann für Kundinnen und Kunden, Mitarbeitende, Bewerberinnen und Bewerber sowie Menschen mit Deutsch als Zweitsprache geeignet sein.
Was bedeutet Leichte Sprache?
Leichte Sprache ist ein besonders stark vereinfachtes Sprachkonzept mit festen Empfehlungen. Es wurde vor allem entwickelt, damit Menschen mit Lernschwierigkeiten Informationen selbstständig lesen und verstehen können. Die Regeln betreffen nicht nur einzelne Wörter, sondern den gesamten Aufbau eines Dokuments.
Als wichtige fachliche Bezugspunkte gelten die Empfehlungen des Netzwerks Leichte Sprache und die DIN SPEC 33429 „Empfehlungen für Deutsche Leichte Sprache“. Die DIN SPEC beschreibt Empfehlungen für die Gestaltung entsprechender Texte. Sie ist keine allgemeine gesetzliche Pflicht für alle Veröffentlichungen.
Typische Merkmale Leichter Sprache sind:
- kurze, übersichtliche Sätze mit möglichst nur einer Aussage,
- bekannte und konkrete Wörter,
- Verzicht auf unnötige Fremdwörter oder eine Erklärung unvermeidbarer Fachbegriffe,
- eine klare Reihenfolge der Informationen,
- direkte Ansprache,
- eine übersichtliche Gestaltung mit Zwischenüberschriften und Absätzen,
- möglichst keine Metaphern, Ironie oder mehrdeutigen Formulierungen,
- eine Prüfung des Textes durch Personen aus der vorgesehenen Zielgruppe.
Leichte Sprache ist deshalb mehr als „sehr einfache Sprache“. Auch Bilder, Schriftgestaltung, Kontraste und die Anordnung auf der Seite können eine Rolle spielen. Eine verständliche Formulierung allein macht ein Dokument noch nicht automatisch zu einem Text in Leichter Sprache.
Die wichtigsten Unterschiede im Überblick
| Merkmal | Einfache Sprache | Leichte Sprache |
|---|---|---|
| Zielgruppe | Breite Öffentlichkeit, etwa Menschen mit wenig Zeit, geringer Lesesicherheit oder Deutsch als Zweitsprache | Besonders Menschen mit Lernschwierigkeiten und andere Personen mit hohem Unterstützungsbedarf beim Lesen |
| Regeln | Orientierung an Verständlichkeit und Zweck, aber kein einheitlicher Standard | Deutlich strengere Empfehlungen, unter anderem des Netzwerks Leichte Sprache und der DIN SPEC 33429 |
| Wortwahl | Vertraute Wörter; notwendige Fachbegriffe werden erklärt | Sehr einfache, konkrete Wörter; schwierige Begriffe werden möglichst vermieden oder erläutert |
| Satzbau | Kurze und klar strukturierte Sätze, auch mit begrenzten Nebensätzen | Möglichst kurze Sätze mit einer Aussage und klarer Satzstruktur |
| Inhalt | Differenzierte Informationen sind möglich | Inhalte werden stärker ausgewählt, geordnet und schrittweise erklärt |
| Prüfung | Redaktionelles Gegenlesen oder Verständlichkeitstest ist sinnvoll | Prüfung durch die Zielgruppe ist ein zentrales Qualitätsmerkmal |
Die Grenzen zwischen den Formen sind nicht immer scharf. Ein Text kann verständlich geschrieben sein, ohne die Anforderungen der Leichten Sprache zu erfüllen. Die Bezeichnung sollte daher nicht allein als Werbeaussage verwendet werden. Entscheidend sind die eingesetzten Regeln und die Überprüfung des Ergebnisses.
So wird ein Text in Einfacher Sprache verständlicher
Eine Überarbeitung gelingt am zuverlässigsten, wenn sie nicht mit einzelnen Wörtern beginnt, sondern mit dem Zweck des Textes.
- Ziel und Handlung festlegen: Schreiben Sie zuerst auf, was die lesende Person nach dem Text wissen oder tun soll. Diese Aussage bestimmt, welche Informationen nötig sind.
- Inhalte ordnen: Beginnen Sie mit der wichtigsten Information. Erklären Sie danach Voraussetzungen, Fristen, Ausnahmen und nächste Schritte. Eine chronologische oder sachlogische Reihenfolge erleichtert die Orientierung.
- Sätze prüfen: Teilen Sie lange Sätze auf. Vermeiden Sie mehrere Informationen in einem Satz. Aktivsätze sind häufig direkter als unpersönliche Passivkonstruktionen.
- Wörter ersetzen: Aus „eine Entscheidung treffen“ kann „entscheiden“ werden. Aus „zur Durchführung bringen“ wird „durchführen“. Solche Verben machen Texte meist kürzer und klarer.
- Fachbegriffe erklären: Fachsprache ist nicht grundsätzlich falsch. Erklären Sie den Begriff bei der ersten Verwendung und verwenden Sie anschließend dieselbe Bezeichnung.
- Konkrete Angaben machen: Ein genaues Datum ist meist hilfreicher als „bald“. Eine klare Handlungsaufforderung ist besser als „bei Fragen stehen wir zur Verfügung“.
- Testen: Lassen Sie den Text von Personen lesen, die nicht an seiner Entstehung beteiligt waren. Fragen Sie nicht nur, ob der Text verständlich ist, sondern auch, welche Handlung die Person daraus ableitet.
Beispiele für typische Überarbeitungen
Die folgenden Beispiele zeigen, wie sich Verständlichkeit erhöhen lässt, ohne den Inhalt zu verfälschen.
Ausgangssatz: „Im Falle einer verspäteten Einreichung der Unterlagen kann eine Berücksichtigung im Rahmen des Auswahlverfahrens nicht gewährleistet werden.“
Einfache Fassung: „Reichen Sie die Unterlagen zu spät ein, können wir Ihre Bewerbung möglicherweise nicht berücksichtigen.“
Die Aussage bleibt vorsichtig, wird aber direkter formuliert. Je nach Kontext kann eine noch klarere Angabe besser sein: „Ihre Unterlagen müssen bis zum 15. Mai vorliegen. Später eingehende Unterlagen berücksichtigen wir nicht.“ Ein solches Datum darf natürlich nur verwendet werden, wenn es tatsächlich gilt.
Ausgangssatz: „Die Nutzung des Kundenportals setzt eine vorherige Authentifizierung mittels der übermittelten Zugangsdaten voraus.“
Einfache Fassung: „Für das Kundenportal brauchen Sie Ihre Zugangsdaten. Melden Sie sich damit an.“
Bei Leichter Sprache kann zusätzlich erklärt werden, was „Zugangsdaten“ bedeutet, wenn der Begriff für die Zielgruppe nicht bekannt ist: „Zugangsdaten sind Ihr Benutzername und Ihr Passwort.“
Vorsicht ist bei Bildern und Redewendungen geboten. „Der Antrag ist auf Eis gelegt“ kann missverstanden werden. Klarer ist: „Wir bearbeiten den Antrag im Moment nicht.“ Auch Ironie, doppelte Verneinungen und unklare Pronomen sollten vermieden werden.
Wann Einfache Sprache und wann Leichte Sprache sinnvoll ist
Die passende Sprachform hängt von Inhalt, Zielgruppe und Risiko eines Missverständnisses ab.
- Webseiten für eine breite Öffentlichkeit: Einfache Sprache ist häufig die passende Grundlage. Navigation, Überschriften und Handlungsaufforderungen sollten zusätzlich besonders klar sein.
- Arbeitsanweisungen: Einfache Sprache kann Abläufe verständlich machen. Bei sicherheitsrelevanten Tätigkeiten müssen fachliche Vorgaben trotzdem vollständig und korrekt bleiben.
- Stellenausschreibungen: Klare Anforderungen helfen allen Bewerbenden. Fachbegriffe sollten nur verwendet werden, wenn sie für die Tätigkeit notwendig sind.
- Behördennahe oder rechtlich wichtige Informationen: Eine Version in Leichter Sprache kann den Zugang erleichtern. Sie ersetzt jedoch nicht automatisch den rechtlich maßgeblichen Originaltext.
- Informationen für Menschen mit Lernschwierigkeiten: Leichte Sprache ist sinnvoll, wenn die Zielgruppe ausdrücklich darauf angewiesen ist. Eine Prüfung durch die Zielgruppe sollte eingeplant werden.
- Verträge und rechtliche Erklärungen: Vereinfachte Erläuterungen können helfen. Sie dürfen die rechtliche Bedeutung des Originaldokuments nicht unbemerkt verändern.
Oft ist eine Kombination sinnvoll: Eine ausführliche Fachinformation bleibt verfügbar, ergänzt durch eine verständliche Zusammenfassung oder eine Fassung in Leichter Sprache. Die Beziehung zwischen beiden Versionen sollte klar gekennzeichnet sein.
Rechtliche und organisatorische Hinweise
Für digitale Angebote öffentlicher Stellen enthält die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, BITV 2.0, Anforderungen an die Barrierefreiheit von Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen des Bundes. Die konkreten Pflichten hängen vom jeweiligen Anbieter, Angebot und Anwendungsbereich ab. Für Unternehmen können daneben weitere Vorschriften zur Barrierefreiheit oder zu bestimmten Produkten und Dienstleistungen relevant sein. Eine allgemeine rechtliche Bewertung ist daraus nicht abzuleiten.
Leichte Sprache ist außerdem nicht automatisch ein Ersatz für barrierefreie Technik. Ein Bildschirmlesegerät, ausreichende Kontraste, eine verständliche Navigation und alternative Textbeschreibungen für Bilder verfolgen jeweils eigene Ziele. Ein verständlicher Text sollte deshalb in ein insgesamt zugängliches Informationsangebot eingebettet sein.
Für die redaktionelle Praxis empfiehlt sich eine kurze Dokumentation:
- Welche Zielgruppe wurde festgelegt?
- Welche Sprachform wurde gewählt und warum?
- Welche Fachbegriffe sind notwendig?
- Wer hat den Text fachlich geprüft?
- Wurde die Verständlichkeit mit geeigneten Leserinnen und Lesern getestet?
- Welche Version ist rechtlich oder fachlich verbindlich?
Bei rechtlichen, medizinischen, steuerlichen oder finanziellen Inhalten sollte zusätzlich eine fachkundige Prüfung erfolgen. Verständliche Sprache darf keine wichtige Einschränkung, Frist oder Voraussetzung auslassen.
Eine praktische Checkliste für die Redaktion
Vor der Veröffentlichung kann die folgende Prüfung helfen:
- Ist die Zielgruppe eindeutig beschrieben?
- Steht die wichtigste Information am Anfang?
- Enthält jeder Satz möglichst nur eine zentrale Aussage?
- Sind Verben klarer als abstrakte Substantive formuliert?
- Werden Fachwörter erklärt und einheitlich verwendet?
- Sind Fristen, Zuständigkeiten und nächste Schritte konkret benannt?
- Fehlen Ironie, unnötige Metaphern und mehrdeutige Aussagen?
- Ist die Überschriftenstruktur logisch?
- Wurde geprüft, ob die vereinfachte Fassung fachlich vollständig und rechtlich korrekt bleibt?
- Wurde der Text von Personen außerhalb des Redaktionsteams gelesen?
Für Einfache Sprache genügt häufig ein sorgfältiger redaktioneller Prozess mit Verständlichkeitstest. Für Leichte Sprache sollte die Prüfung anspruchsvoller sein und die vorgesehene Zielgruppe tatsächlich einbeziehen. Ein Text ist nicht allein deshalb leicht verständlich, weil er kurz ist. Auch ein kurzer Text kann wichtige Voraussetzungen verschweigen oder unklare Begriffe enthalten.
FAQ: Häufige Fragen zu Einfacher und Leichter Sprache
Ist Einfache Sprache dasselbe wie Leichte Sprache?
Nein. Einfache Sprache ist eine allgemein verständliche Schreibweise ohne einheitliches, verbindliches Regelwerk. Leichte Sprache folgt strengeren Empfehlungen und richtet sich besonders an Menschen mit Lernschwierigkeiten.
Darf ein Text in Leichter Sprache Fachbegriffe enthalten?
Ja, wenn der Begriff für das Verständnis notwendig ist. Er sollte erklärt werden. Die Erklärung muss ebenfalls verständlich sein und darf die Zielgruppe nicht mit weiteren ungeklärten Fachwörtern belasten.
Muss jeder Text in Leichter Sprache geprüft werden?
Eine Prüfung durch Personen aus der Zielgruppe gilt als wichtiges Qualitätsmerkmal der Leichten Sprache. Sie ersetzt nicht die fachliche Prüfung des Inhalts. Beide Prüfungen haben unterschiedliche Aufgaben.
Kann eine verständliche Zusammenfassung einen Vertrag ersetzen?
Das hängt vom jeweiligen Vertrag und vom rechtlichen Zusammenhang ab. Eine Zusammenfassung kann den Inhalt erklären, ist aber nicht automatisch rechtlich verbindlich. Bei Unsicherheit sollte fachkundiger rechtlicher Rat eingeholt werden.
Welche Sprachform eignet sich für eine Bewerbung?
Für Bewerbungen ist meist klare Einfache Sprache sinnvoll. Kurze Sätze, konkrete Tätigkeitsbeschreibungen und verständliche Nachweise wirken zugänglicher, ohne die berufliche Qualifikation zu verschweigen. Leichte Sprache ist nur dann passend, wenn sie zur Zielgruppe oder zum vorgesehenen Bewerbungsprozess gehört.